Das Zugänglichmachen von Fotos (Mediathek)
Wir muntern Sie zum kostenlosen Herunterladen der Fotos von Breslau und zu ihrer Nutzung zu Werbezwecken auf. Diese Fotos befinden sich im Portal FLICKR auf der offiziellen Webseite von Breslau https://www.flickr.com/photos/138245692@N04/
Unter diesem Link finden Sie unser Internetprofil (Wrocław Official), die Lizenzen aller Fotos sind dort offen. Wir laden ein!
Ort der Dokumentenabgabe/der Erledigung der Angelegenheit:
Büro für Stadtförderung
Przejście Żelaźnicze 1
50-107 Wrocław
Die Fotos werden auf einen durch Vermittlung der E-Mail gestellten Antrag des Interessenten zugänglich gemacht (bpm@um.wroc.pl).
Wer kann einen Antrag stellen/die Sache anregen:
Herausgeber von Informationsmaterialien über die Stadt
Öffnungszeiten:
Montag 7:45-15:45
Dienstag 7:45-15:45
Mittwoch 7:45-15:45
Donnerstag 7:45-15:45
Freitag 7:45-15:45
Bemerkungen:
- Das Recht auf Verfügung über die Fotos wird dem Antragsteller nach positiver Beurteilung des Antrags durch den Ausschuss eingeräumt.
- Die Menge von zugänglich gemachten Fotos kann im Verhältnis zu dem im Antrag aufs Zugänglichmachen bestimmten Wert eingeschränkt werden.
- Die vom Büro für Stadtförderung zugänglich gemachten Fotos können einmalig nur zu Informationszwecken benutzt werden. Es ist unzulässig, die zugänglich gemachten Fotos zu kommerziellen Zwecken zu benutzen (beispielweise für die Ansichtskarten, T-Shirts, fotografische Alben, Andenken, usw.). Die Entwürfe von denjenigen Materialien, im deren Falle die veröffentlichten Fotos benutzt werden, bedürfen der schriftlichen Annahme vom Büro für Stadtförderung. Fehlende Annahme ist gleichbedeutend mit Verweigerung der Einwilligung zur Benutzung dieser Fotos in Materialien des Antragstellers.
Fotos, die dem Büro für Stadtförderung zur Verfügung stehen:
- Album 1. Romuald Sołdek
- Album 2. Stanisław Klimek
- Album 3. Stanisław Klimek
- Album 4. Marcin Wiktorski
Gebühren:
keine
Frist zur Erledigung der Angelegenheit sowie Art und Weise dieser Erledigung:
Die gestellten Anträge werden von einem aus dem Direktor des Büros für Stadtförderung sowie den von ihm berechtigten Angestellten bestehenden Ausschuss geprüft. Die Materialien werden nach positiver Beurteilung durch den Ausschuss zuerkannt. Der Ausschuss prüft nur die Anträge mit einem sorgfältig beschriebenen Projekt.
Die Informationen über Entscheidung des Ausschusses werden nach der Antragsprüfung per E-Mail geschickt.
die Fotos werden durch Vermittlung der E-Mail zugänglich gemacht.
Friste:
- zur Antragsprüfung durch den Ausschuss – bis zu 10 Tagen nach der Antragsstellung,
- zum Schicken von zuerkannten Materialien – bis zu 14 Tagen nach der Antragsstellung.
Informationen über die Entscheidung des Ausschusses können im Büro für Stadtförderung unter den Telefonnummern +48 717 77 84 09 oder +48 717 77 82 10 eingeholt werden.
Berufungsverfahren:
steht nicht zu
Rechtsgrundlage:
Ordnung des Büros für Stadtförderung
Erforderliche Anträge und Dokumente zur Einsicht:
- Antrag aufs Zugänglichmachen von Fotos und Einwilligung zu ihrer Benutzung
Der Antrag muss einen Hinweis auf ein konkretes Fotomaterial sowie auf die Menge der zugänglich zu machenden Fotos enthalten; nicht mehr als 5 Fotos im Rahmen eines Antrags.